Bereits 2011 hatte die Untere Denkmalbehörde dem Abbau der Windmühle auf Antrag der damaligen Eigentümerin zugestimmt. Schon zu dieser Zeit war die Mühle in einem beklagenswert schlechten Zustand, sodass ein Erhalt des Baudenkmals wirtschaftlich nicht mehr zumutbar war. Die Mühle wurde seinerzeit jedoch nicht abgebaut.
Seit 2014 verfiel die Mühle zusehends und stellte eine immer größere Gefahr dar, weil die tragenden Konstruktionen des zentnerschweren Mühlenkopfes und des Mahlwerks durch ständigen Wassereintrag morsch geworden waren. Die Gemeinde erarbeitete gemeinsam mit dem örtlichen Mühlensachverständigen einen Notfallplan zur vorübergehenden Rettung der Mühle. Zum Jahreswechsel 2014/2015 wurden provisorisch Stützen eingezogen, die die Standsicherheit der Mühle noch einmal gewährten. Allen Beteiligten war klar, dass diese Maßnahme nur vorübergehender Natur sein konnte.
Auch die 2015 eingezogenen Stützen können die Standsicherheit der Mühle heute nicht mehr garantieren, sodass sich die Untere Bauaufsichtsbehörde / Untere Denkmalbehörde in der Pflicht sah, den Rückbau der Mühle noch vor dem kommenden Winter unter Beachtung denkmalrechtlicher Bedingungen anzuordnen. Beim Rückbau der Windmühle müssen wertvolle und noch wiederverwendbare Teile der historischen Konstruktion beziehungsweise der Windmühlentechnik fachgerecht geborgen und für eine Wiederverwendung witterungsgeschützt gelagert werden. Dadurch besteht weiterhin eine große Chance, den Aufbau einer anderen Windmühle mit wichtigen Bauteilen der Abbensener Windmühle zu realisieren. Die Gemeinde Wedemark sichert ihre Unterstützung hierbei zu.