Die „Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Wedemark“ sieht in § 5 „Besondere Verunreinigungen“ eine unverzügliche Reinigung der Verschmutzten Wegefläche durch den oder die Verursacher vor.
Die Gemeinde Wedemark fordert deshalb alle Hundehalter und -halterinnen auf, die Hinterlassenschaften mit einem verschließbaren Gefäß aufzunehmen (Hundekotbeutel gibt es in jedem Zoohandel oder im Internet) und verschlossen dem Restmüll oder einer öffentliche Mülltonne zuzuführen. Keinen Sinn macht es dagegen, den Hundekot in einen Beutel aufzunehmen und diesen Beutel dann im privaten oder öffentlichen Straßenraum zu entsorgen. Auch in angrenzenden Feld- oder Waldflächen haben die gefüllten Kotbeutel nichts zu suchen. Hier liegt dann ebenso eine Ordnungswidrigkeit vor.
Hundefreunde sollten auch daran denken, dass ihr Verhalten die Akzeptanz ihrer vierbeinigen Gefährten bei anderen Mitmenschen beeinflusst.
Werden Verursacher bei der Verschmutzung und unterbliebener Reinigung beobachtet, können diese bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In der Regel wird der Hundehalter erstmalig angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dass er zukünftig darauf zu achten hat, dass die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen sind. Sollte es zu erneuten Anzeigen kommen, wird das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahren angedroht. Beim ersten Mal werden dann 25,00 Euro an Ordnungsgeld verhängt. Bei weiteren Fällen erhöht sich der Betrag.