Durch Erleichterungen bei der Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen, Vereinfachungen bei der Stundung der Steuerforderungen und den vorübergehenden Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen sollen alle rechtlichen Möglichkeiten großzügig ausgenutzt werden.
Entsprechende Anträge bezüglich der Gewerbesteuer sollten daher rechtzeitig vor dem nächsten Steuertermin am 15. Mai gestellt werden.
Hilfe durch Bund und Bundesländer
Hilfe der Gemeinde bei festgesetzter Gewerbesteuer
Hilfe der Gemeinde bei Vorauszahlungen der Gewerbesteuer
Weitere Hilfen der Gemeinde Wedemark
Unterstützung der Wirtschaft durch die Gemeinde Wedemark
Hilfe durch Bund und Bundesländer
Auch der Bund und die Finanzbehörden der Länder zeigen sich in dieser Hinsicht hilfsbereit. So hat z. B. der Bund im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Finanzämter angewiesen, dass nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Bei erheblich Betroffenen soll bis 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden. Details sind im BMF-Schreiben vom 19. März 2020 nachzulesen.
Für die einfache Beantragung der Stundung oder der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Finanzamt kann der unten zum Download bereitgestellte Vordruck dienen. Weiteres wird das Finanzamt veranlassen.
Hilfe der Gemeinde bei festgesetzter Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer muss zwischen den Vorauszahlungen und der Festsetzung der Gewerbesteuer unterschieden werden. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt von der Gemeinde auf Basis des entsprechenden Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes.
Die Gemeinde ist an diesen Messbescheid gebunden und kann deshalb bei festgesetzten Gewerbesteuerzahlungen nur mit einer Verschiebung der Zahlungstermine helfen. Der entsprechende Vordruck für einen Stundungsantrag steht ebenfalls unten zum Download bereit. Die Steuerpflichtigen müssen nur kurz die unmittelbare und nicht unerhebliche Betroffenheit schildern und können dann auf unsere schnelle Hilfe zählen.
Hilfe der Gemeinde bei Vorauszahlungen der Gewerbesteuer
Auch in den Fällen, in denen das Finanzamt einen Messbescheid für die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer erlassen hat, ist die Gemeinde an den Messbescheid gebunden und kann nur durch eine Stundung helfen. Der bereits genannte Vordruck für einen Stundungsantrag an die Gemeinde steht unten zum Download bereit.
Um den Messbescheid für die Vorauszahlungen vom Finanzamt ändern lassen zu können, kann der zum Download bereitgestellte Vordruck für den Bund dienen. Wir empfehlen, der Gemeinde eine Kopie dieses Antrags zu übersenden.
Sobald das Finanzamt eine Änderung des Messbetrags für die Gewerbesteuervorauszahlungen vornimmt, wird die Gemeinde den Steuerbescheid dann sofort ändern, wenn ihr der neue Messbescheid für die Vorauszahlungen vorliegt.
Dagegen kann die Gemeinde Wedemark in den Fällen, in denen die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer nicht auf einem Vorauszahlungs-Messbescheid des Finanzamtes beruhen, die Höhe der Vorauszahlungen selbstständig verändern. Diese Anpassung können die Steuerpflichtigen mit dem untenstehenden Vordruck bei der Gemeinde beantragen.
Die Steuerpflichtigen müssen nur kurz die unmittelbare und nicht unerhebliche Betroffenheit schildern und können dann auf unsere schnelle Hilfe zählen.
Weitere Hilfen der Gemeinde Wedemark
Die Gemeinde wird flexibel mit Anpassungsanträgen von Unternehmen und Gewerbetreibenden umgehen und gegebenenfalls auch im Bereich der Vollstreckung den Vollzug befristet aussetzen. Auf Vollstreckungen im Außendienst wird derzeit bereits gänzlich verzichtet.
Auch wir werden die rechtlichen Grundlagen in der Ausübung unseres Ermessens sehr weit auslegen und z. B. auf Stundungszinsen möglichst verzichten.
Auch in dieser Zeit müssen wir neue Gewerbesteuerbescheide erlassen, wenn wir entsprechende Messbescheide des Finanzamts erhalten. Aber wir weisen schon jetzt daraufhin, dass auch dafür die hier beschriebenen Anträge an das Finanzamt oder die Gemeinde gestellt werden können.
Wir müssen die Verjährung von Forderungen verhindern und versenden deshalb Mahnungen im notwendigen Umfang. Dafür bitten wir um Verständnis. Nach der bestehenden Gesetzeslage entstehen bei nicht pünktlicher Zahlung automatisch Säumniszuschläge, so dass die Mahnungen für die Abgabepflichtigen ein sinnvoller Hinweis sind, um Säumniszuschläge zu verhindern. Auch in diesem Fall bieten wir den jetzt von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden an, uns auf die besondere Notlage aufmerksam zu machen.
Unterstützung der Wirtschaft durch die Gemeinde Wedemark
Die Gemeinde hat sich organisatorisch so aufgestellt, dass ihre Zahlungsfähigkeit bestmöglich gesichert ist. Das bedeutet auch, dass wir alle erhaltenen Lieferungen und Dienstleistungen pünktlich bezahlen. Wir bemühen uns jetzt, noch mehr Aufträge zu erteilen, um die Unternehmen und Gewerbetreibenden zu unterstützen.
Das Land hat mit Schreiben vom 18. März 2020 die Vorschriften zur Auftragsvergabe bis zum 31. Mai 2020 gelockert, so dass nun bei Liefer- und Dienstleistungen bis zur Wertgrenze von 214.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) auf öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen verzichtet werden kann. Die Kommunen können jetzt – nach formloser Aufforderung von drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren – Aufträge erteilen und in Verhandlungen auch eine sich ändernde aktuelle Lage berücksichtigen. Für die Vergabe von Bauleistungen gelten die bestehenden Regelungen unverändert.
Die Gemeinde Wedemark wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ab sofort zur Stärkung der Wirtschaft so früh wie möglich Aufträge erteilen und zeitlich vorziehen. Dabei wird damit gerechnet, dass auch ortsnahe kleine und mittelständische Unternehmen, die bisher weniger an öffentlichen Ausschreibungen teilnahmen, größere Chancen auf einen Zuschlag bekommen.