Diese Meldung ist seit dem 20.01.22 überholt und nicht mehr gültig. Die aktuelle Regelung der Region finden Sie hier.
Viele Wedemärkerinnen und Wedemärker möchten derzeit ihren bisherigen Führerschein fristgerecht in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umtauschen: Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2022 der letzte Stichtag. Durch die vielen Anfragen im Bürgerbüro sind in letzter Zeit die Termine für andere Bürgeranliegen oft blockiert. Für den Umtausch des Führerscheins muss allerdings niemand ins Rathaus kommen: Die Zuständigkeit für Führerscheinangelegenheiten liegt bei der Region Hannover.
Wer einen solchen Antrag stellen möchte, kann die nötigen Unterlagen einfach auf dem Postweg an die Region Hannover senden. Der entsprechende Antrag mit Informationen zu benötigten Dokumenten und die Anschrift der Region Hannover sind unten auf dieser Seite verlinkt. Nähere Informationen zu der Umstellung des bisherigen Führerscheins finden sich auf der Internetseite der Region Hannover.
Alternativ können die Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag adressiert an die Führerscheinstelle der Region Hannover in den Briefkasten des Rathauses in Mellendorf eingeworfen oder an der Information abgegeben werden. Die Unterlagen werden zwei Mal wöchentlich an die Region Hannover weitergeleitet.
Wer dennoch Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann selbstverständlich einen Termin im Bürgerbüro über die Online-Terminvergabe der Gemeinde Wedemark buchen. Die Verwaltungsmitarbeitenden prüfen die Vollständigkeit der Angaben und der Antragsunterlagen, registrieren die Abgabe des Antrags (Antragseingangsdatum ist allerdings erst das Datum des Eingangs bei der Region Hannover) und leiten den Antrag an die Region Hannover weiter.
Alle weiterführenden Fragen beantwortet die zuständige Führerscheinstelle der Region Hannover direkt unter 0511/ 616 21744 oder per Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.de