Vermessungen und dazugehörige Tätigkeiten dürfen nur die Kataster- und Vermessungsbehörde (das Katasteramt Hannover oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchführen. Dazu gehören z. B.:
- Vermessung neuer Grundstücke (Teilungsvermessung)
- Vermessung einzelner Grenzpunkte (Grenzfeststellung)
- Sonderung (Flurstücksbildung ohne örtliche Vermessung)
- Gebäudeabsteckungen und Gebäudeeinmessungen
- Anfertigung von Lageplänen für Bauanträge und Übersichten