Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Urkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Urkunde.
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Urkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Urkunde.
Zuständig ist das Standesamt, dass den entsprechenden Personenstandseintrag führt.
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApostillenVO)
Öffnungszeiten:
Grundsätzlich bitten wir darum, vor einem Besuch im Standesamt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude; Parkplatz vor dem Bürgerhaus Bissendorf; Parkplatz vor der Gemeindebibliothek in Bissendorf
Telefon: (05130) 581-383, (05130) 581-382 oder (05130) 581-386