Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Wichtig: Die Passbilder müssen internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sein. Insbesondere müssen die Fotos abweichend von der bisherigen Praxis frontal aufgenommen werden. Nähere Infos dazu erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro und im Internet.