In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Ein amtliches Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Ein entsprechender Antrag ist bei der Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen.
Informationen rund um Führungszeugnisse erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de