Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Führerschein-Service im Auftrag der Region Hannover
Bei der Gemeinde Wedemark erfolgt die Annahme und Weiterleitung der von Ihnen vollständig ausgefüllten Antragsvordrucke. Wünschen Sie eine Beratung wenden Sie sich bitte an die Region Hannover, Team Fahrerlaubnisangelegenheiten unter 0511/ 616 21744 oder per E-Mail Fahrerlaubnis@region-hannover.de.
Folgende Vordrucke halten wir für Sie vor:
- Umstellung der Fahrerlaubnis auf den Kartenführerschein
- Neuerteilung nach Entziehung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Ersatz bei Verlust und bei Namensänderung
- Neuerteilung nach Entziehung
- Internationaler Führerschein
- Annahme eines Führerscheines, der nach Anordnung eines Fahrverbotes abgegeben werden muss
- Annahme eines Führerscheines, von Personen die freiwillig auf Dauer auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichten wollen
Über die Länge der Bearbeitungszeit der Führerscheinanträge geben wir keine verbindlichen Auskünfte. Nach Fertigstellung wird Ihnen der Führerschein direkt an Ihre Wohnanschrift gesandt.
Auf Wunsch kann der Führerschein von der Region Hannover auch nach Herstellung zur Abholung an das Bürgerbüro zurückgesendet werden. Dies erklären Sie bitte unbedingt bei Antragsabgabe sofern Sie es wünschen.