Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Sie sind hier: ServiceWas erledige ich wo?
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Team Bauplanung und Bauaufsicht der Gemeinde Wedemark.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ausgefülltes amtliches Antragsformular sowie ggf. weitere Bauvorlagen