Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie in die Gemeinde Wedemark zugezogen sind.
Abmeldung
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr erforderlich.
Ausnahme: Wenn Sie ins Ausland verziehen, ist eine Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Bitte bringen Sie uns Ihre neue Anschrift mit.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Wedemark umgezogen sind.