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Vorlage - 225/2018
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I. Beschlussvorschlag:
- Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise wird entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung (Handhabung/Beschlussvorschlag in Anlage 1)entschieden.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07 23 „Alte Festwiese“ im Gemeindeteil Elze (Anlage2) wird als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/23 „Alte Festwiese“ im Gemeindeteil Elze (Anlage 3) wird beschlossen.
II. Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wedemark hat am 17.09.2018 die öffentliche Auslegung der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/23 "Alte Festwiese“ im Gemeindeteil Elze beschlossen.
Diese Beteiligungsverfahren fanden in der Zeit vom 19.10.2018 bis einschließlich 19.11.2018 statt.
In der öffentlichen Auslegung („Bürgerbeteiligung“) wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führte mit einer Ausnahme ausschließlich zu Hinweisen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beachten sind.
Die Ausnahme stellt ein Hinweis der Industrie- und Handelskammer dar. Wie bereits in der frühzeitigen Beteiligungsphase 2015 wurde auf einen holzverarbeitenden Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft des Plangebiets und durch den Betrieb möglicherweise entstehende Immissionen hingewiesen.
Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass der Betrieb (ohne eine eigene baurechtliche Genehmigung) im Rahmen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs geführt wird.
Aufgrund der fortschreitenden Wohnbebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft ist dieser landwirtschaftliche Betrieb bereits heute in seiner Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt. Die Ausweisung des Plangebiets „Alte Festwiese“ führt daher zu keinen neuen oder weitergehenden Beschränkungen.
Die Landwirtschaftskammer hat sich zu dem Thema nicht geäußert und insgesamt keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Eine vollständige Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Verwaltung hierzu sind in der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Hierüber ist als Abwägungsergebnis zu beschließen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan selbst kann ohne weitere inhaltliche Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung als Satzung (Anlage 2) beschlossen werden.
Zu beschließen ist gleichzeitig die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 3).
Der Ortsrat Wedemark II (Elze/Meitze) wird mit der Informationsvorlage 226/2018 über den Planungsstand informiert. Da die Planung gegenüber dem zuletzt beratenen Stand unverändert bleibt und auch keine neuen Stellungnahmen zur Abwägung vorgetragen wurden, wird auf eine erneute Beschussfassung im Ortsrat verzichtet.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist zwingend ein Durchführungsvertrag erforderlich, der beim Satzungsbeschluss des Rates vorliegen muss.
Anlagen:
- Liste der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise mit Handlungs- bzw. Beschlussempfehlungen.
- Satzungsfassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/23 „Alte Festwiese“.
- Begründung zur Satzung.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ALTE_FESTWIESE_Stellungnahmen_4_2 (256 KB) | |||
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2 | ALTE_FESTWIESE-Satzung (2165 KB) | |||
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3 | ALTE_FESTWIESE_BEGRÜNDUNG (1736 KB) |
Finanzielle Auswirkungen des Beschlussvorschlages | |||||||||
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Produktkonto | ____________________ | im Teilhaushalt | ____________________ | ||||||
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