Auszug - Bebauungsplan Nr. 04/18 "Scherenbosteler Straße / Erikaweg", 1. Änderung; Auswertung der Entwurfsauslegung
Frau Brakelmann erläutert die Vorlage zum Bebauungsplan Scherenbosteler Straße / Erikaweg. Nach einer ersten Beratung im Ortsrat und einiger Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern stellt Herr Schultz die Abwägungen dazu vor. Dafür wird das Plangebiet auf einer Karte dargestellt. Dazu hätten sich bereits einige Behörden geäußert, u.a. die Region, die Denkmalpflege, der Wasserverband und die Avacon. Lediglich vom Zweckverband Abfallwirtschaft kam der Einwand die Wendemöglichkeiten größer zu gestalten. Eine Nachverdichtung des Gebietes sei im begrenzten Umfang möglich. Anhand der Planzeichnung erörtert Herr Schultz das Höchstmaß der ein- und zweigeschossige Bauweise. Anhand einer weiteren Planzeichnung stellt Herr Schultz einen Bebauungsvorschlag an der Ecke Scherenbosteler Straße / Müdener Weg samt Carportanlage dar. Hier sei auch die Regelung hinsichtlich der Dachgestaltung aufgenommen worden. Diese gelte für Dachaufbauten Anschließend wird der Plan von den Ortsratsmitgliedern diskutiert. Entlang der Straße solle es zu einer Zweigeschossigkeit kommen. Herr Fischer macht deutlich, dass für einen Lärm- und Sichtschutz nur eine vernünftige Begrünung durch z.B. Hecken funktioniere. Herr Buchheit weist auf die Verschattung benachbarter Gebäude hin. Zudem wird die Einsicht auf Nachbargrundstücke problematisch gesehen. In einer darauffolgenden Bürgerbeteiligung werden die Themen Sicht sowie die Lage der Ein- und Ausfahren und Lage der Carports beratschlagt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einmündung in den Müdener Weg durch einen Baum eingeschränkt sei. Darüber hinaus wird angeregt die Gebäudeausrichtung eleganter zu lösen.
Der Ortsrat Bissendorf gibt zur Auswertung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf folgende Empfehlung:
- Höchstmaß Zweigeschossig – Nur entlang der Scherenbosteler Straße - Verschiebung der Carports nach Norden zulässig , so dass bepflanzt werden kann und muss. - Dachform: Satteldächer - Im Rahmen der Gestaltungsvorschrift sollen die nicht überbaute Grundstücksflächen zwischen der öffentlichen Straße und dem Haus nicht geschottert sondern begrünt werden
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